Sozialleistungen für Asylwerber:innen, Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte

← Zurück zur Übersicht

Mit der Gewährung von Asyl oder subsidiären Schutz verändern sich grundlegend die Anspruchsvoraussetzungen für Sozialleistungen für Flüchtlinge. Wer worauf Anspruch hat, und wie die Beantragung für die diversen Sozialleistungen erfolgt, ist Inhalt dieses Seminars.

Das Seminar bietet einen Überblick über die Leistungsansprüche nach dem Ende der Grundversorgung. Der Fokus liegt dabei auf Wien. Neben einem Überblick über die wichtigsten Sozialleistungen wird in diesem Seminar besonders auch auf den Praxisbezug geachtet (Tipps im Umgang mit Behörden, Besprechen der Bescheide mit Klient:innen usw.).

 

INHALTE:

Was ist zu tun nach Statuszuerkennung

  • Übergangsregelungen bzgl. Grundversorgung
  • Familienzusammenführung
  • Unterstützungen bei der Wohnungssuche

Materielle Grundsicherung:

  • Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Hilfe in besonderen Lebenslagen (alles zu MA40)
  • Weitere Sozialleistungen (ua. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld
  • Berechnung und Richtsätze, Antragstellung

Integrationsberatung & Wohnen:

  • Wohnen (Zugang Wiener Wohnen, soziale Wohnungsvergabe, Genossenschaften usw.)
  • ÖIF, Sprache & Bildung (Integrationsmaßnahmen)
  • Gesundheitsangebote für die Zielgruppe

 

ZIEL:

Klarheit über die Leistungsansprüche nach Statuszuerkennung §3 und §8

 

METHODEN:

Vortrag, Diskussion und Fallbeispiele

 

Referent:innen

Mag. Valentin Amlinger-Glatz

Kultur- und Sozialanthropologe und langjähriger Mitarbeiter im Integrationsbereich des Diakonie Flüchtlingsdiensts.

Mehrfache Vortragstätigkeit zu Sozialleistungen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.

Mag. Erich Größwang

Sozialarbeiter sowie Studium Internationale Entwicklung an der Universität Wien. Langjähriger Mitarbeiter im Diakonie Flüchtlingsdienst in unterschiedlichen Bereichen (Integration, Gundversorgung NÖ).

← Zurück zur Übersicht