Familienzusammenführung nach NAG

Spezialschulung für Rechtsberater:innen

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Im Bereich der Familienzusammenführung hat sich in den vergangenen Jahren rechtlich einiges getan. Im Beratungsalltag tauchen dabei regelmäßig Fragen auf: Wer kann die Familie nachholen, wer kann nachgeholt werden? Ist es ausreichend im Gesetz nachzusehen oder gibt es Rechtsprechung, die zusätzlich zu beachten ist? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und in welchen Fällen bestehen Ausnahmen?

Dieses Seminar soll einen vertiefenden Überblick über die Familienzusammenführung nach dem NAG, unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Judikatur, verschaffen.

 

Inhalte

  • „Familienangehörige“ – wer kommt in Frage?
  • Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen und Ausnahmen
  • Erforderliche Dokumente
  • Verfahrensablauf
  • Age-Out-Problematik (+ Exkurs ins AsylG)

 

Jeweils mit aktueller – nationaler und internationaler – Judikatur und Erfahrungen aus der Praxis.

Das Seminar umfasst 8h, findet an zwei Halbtagen statt und hat als Schwerpunkt zum einen UMF und zum anderen Erwachsene.

 

Zielgruppe: Rechtsberater:innen bzw. Personen mit juristischem Vorwissen

 

Referentin

Mag.a Ariane Olschak

Rechtsanwaltsanwärterin bei Dr. Christian Schmaus; seit 2014 im Asyl- und Fremdenrechtsbereich tätig, u.a. als Rechtsberaterin bei der ARGE Rechtsberatung in Wien und in der Abteilung Familienzusammenführung beim Österreichischen Roten Kreuz.

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