Kindeswohl in der Sozialberatung

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Im Rahmen der Fortbildung werden Gewaltformen besprochen, die sich gegen Kinder und Jugendliche im familiären Kontext richten. Wird daraus eine Kindeswohlgefährdung abgeleitet, so besteht für Professionist*innen/Fachkräfte eine Mitteilungspflicht gemäß § 37 B-KJHG an die Kinder- und Jugendhilfe. Im Anschluss werden Angebote, Möglichkeiten und Methoden der Kinderschutzarbeit der Kinder- und Jugendhilfe erläutert.

Inhalte

  • Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
  • Mitteilungspflichten für Professionist*innen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • Kinderschutzarbeit der Kinder- und Jugendhilfe

Ziele:

Die Teilnehmer*innen können Kindeswohlgefährdungen identifizieren und verfügen über Informationen zu den eigenen, kinderschutzbezogenen Möglichkeiten wie auch über die Aufgaben, Möglichkeiten und Interventionen der Kinder- und Jugendhilfe.

Zielgruppe

Professionist*innen/Fachkräfte/Praktiker*innen im Sozialbereich

 

zusätzlicher Hinweis "save the date"

Am 2.6. wird von 9:00-13:00 eine Fortbildung mit Rechtsanwältin Nadja Lindenthal stattfinden, über die Rechte und Pflichten von Eltern im Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe - Informationen folgen.

 

Referentin

Prof.in (FH) Dagmar Fenninger-Bucher, MA

Berufliche Schwerpunkte

  • Studiengangsleitung (interim.), Hochschulprofessorin sowie Praxiskoordination und Forschung im Bachelor Soziale Arbeit an der Hochschule Burgenland
  • Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa) und im Verein Wendepunkt (Frauenberatungsstelle und Frauenhaus)
  • Standortredaktion soziales_kapital (österreichisches Online-Fachjournal für Soziale Arbeit

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