Grundlagen des Verwaltungsstrafrechts

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Inhalte

In der sozialen- und fremdenrechtlichen Beratung ist man oftmals mit einer gegenüber Klient*innen erlassenen Verwaltungsstrafe konfrontiert.

Verwaltungsstrafen sind keine Kriminalstrafen und haben auch nicht deren Rechtswirkung; sie werden daher nicht von unabhängigen Richtern festgesetzt, sondern von Verwaltungsbeamten, obwohl eine Verwaltungsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Freiheitsstrafe sein kann.

In Österreich gibt es kein kodifiziertes Verwaltungsstrafrecht, sondern die einzelnen Straftatbestände sind in diversen Materiengesetzen (z.B. Fremdenpolizeigesetz, Meldegesetz, Straßenverkehrsordnung usw.) festgeschrieben;

die grundlegenden Verfahrensbestimmungen sind aber im Verwaltungsstrafgesetz (VStG) normiert, sodass es notwendig ist, dieses VStG gemeinsam mit dem entsprechenden Materiengesetz anzuwenden.

Im Rahmen der halbtägigen Fortbildung werden relevante Straftatbestände der verschiedenen Materiengesetze besprochen. Berater*innen erhalten einen Überblick über die grundlegenden Verfahrensbestimmungen, die ihre Beratungspraxis betreffen.

Zielgruppe

Berater*innen in der direkten Klient*innenarbeit

Referentin

Sabine Grabner

langjährige Tätigkeit bei NGOs im Asyl- und Fremdenrechtsbereich, darunter Einrichtungsleitung der Grundversorgungs- und Rechtsberatungsstelle NÖWE des Diakonie Flüchtlingsdienstes in St. Pölten sowie der Rechtsberatungsstelle in Traiskirchen; Rechtsberaterin gem. AsylG und FPG, in diesem Rahmen auch gesetzliche Vertreterin für in der Betreuungsstelle Traiskirchen wohnhaften UMF; zur Zeit Vereinssachwalterin in Wien.

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