FrÄG - Fremdenrechtsänderungsgesetz

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Alle Jahre wieder erachtet es die Politik als notwendig, das Asyl- und Fremdenrecht mit einer Gesetzesnovelle abzuändern.

Auch in diesem Jahr kommen mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz - FrÄG 2018 - viele Änderungen auf uns zu, die auch auf die Arbeit in der Praxis große Auswirkungen haben wird.

So gibt es z.B. die Möglichkeit, dass Asylwerber*innen die Beziehung eines bestimmten Quartiers angeordnet wird, wenn dies bei der*dem Asylwerber*in aus Gründern des öffentlichen Interesses, der öffentlichen Ordnung oder aus Gründen der zügigen Bearbeitung und wirksamen Bearbeitung des Antrages notwendig ist. Der Umzug in ein anderes Bundesland wird zukünftig für Asylwerber*innen nicht mehr möglich sein und auch sonst wurden die gesetzlichen Bestimmungen im Fremdenrecht massiv verschärft.

Im Rahmen dieser Veranstaltung soll ein Überblick über die Änderungen gegeben werden, wobei die Auswirkungen auf Asylwerber*innen im Fokus stehen. Zusätzlich soll das neue Integrationsgesetz behandelt werden, das mit dem FrÄG 2017 mit beschlossen wurde. Dabei soll Inhalt sein, welche gesetzlichen Verpflichtungen nach der Zuerkennung eines Schutzstatus zu erfüllen sind.

Seit April 2018 ist nun auch das FrÄG 2018 in Begutachtung, welches voraussichtlich erweiterte Kompetenzen von BFA und Polizei bei Asylantragstellung (Handydaten, Bargeldabnahme), beschleunigte Aberkennungsverfahren und weitreichendere Möglichkeiten zur örtlichen Beschränkung des Aufenthalts bringen wird. Auch diese Änderungen werden soweit sie beschlossen wurden Thema des Seminars sein.

Zielgruppe

Berater*innen, die in ihrer täglichen Arbeit mit den Gesetzesänderungen konfrontiert sind

Referent

Sebastian Frik

seit 2014 Rechtsberater im Asyl- und Fremdenrecht für die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung und in der Diakonie Flüchtlingsdienst mit Fokus auf Regularisierung und Illegalisiertenberatung

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