
Stephan Klammer
Jurist und fachlicher Leiter der Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienst
Christoph Steinwendtner
Jurist und Regionalleiter für die ARGE Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienst
Alle Jahre wieder erachtet es die Politik als notwendig, das Asyl- und Fremdenrecht mit einer Gesetzesnovelle abzuändern.
Auch im Jahr 2017 kommen mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz - FrÄG 2017 - viele Änderungen auf uns zu, die auch auf die Arbeit in der Praxis große Auswirkungen haben wird.
So gibt es ab November z.B. die Möglichkeit, dass Asylwerber*innen die Beziehung eines bestimmten Quartiers angeordnet wird, wenn dies bei der*dem Asylwerber*in aus Gründern des öffentlichen Interesses, der öffentlichen Ordnung oder aus Gründen der zügigen Bearbeitung und wirksamen Bearbeitung des Antrages notwendig ist. Der Umzug in ein anderes Bundesland wird zukünftig für Asylwerber*innen nicht mehr möglich sein und auch sonst wurden die gesetzlichen Bestimmungen im Fremdenrecht massiv verschärft.
Im Rahmen dieser Veranstaltung soll ein Überblick über die genannten Änderungen gegeben werden, wobei die Auswirkungen auf Asylwerber*innen im Fokus stehen. Zusätzlich soll das neue Integrationsgesetz behandelt werden, das mit dem FrÄG 2017 mit beschlossen wurde. Dabei soll Inhalt sein, welche gesetzlichen Verpflichtungen nach der Zuerkennung eines Schutzstatus zu erfüllen sind.
Berater*innen, die in ihrer täglichen Arbeit mit den Gesetzesänderungen konfrontiert sind
Jurist und fachlicher Leiter der Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienst
Jurist und Regionalleiter für die ARGE Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienst
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