Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 8 EMRK

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Das in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens spielt im Asyl- und Fremdenrecht eine große Rolle. Sowohl Migrant*innen als auch Schutzsuchende bauen in Österreich Beziehungen zu ihrem Umfeld auf und leben hier oft mit ihrer Familie. Zudem besteht in vielen Fällen das Bedürfnis nach einer Einreise von Angehörigen, die sich noch im Ausland aufhalten.

Doch unter welchen Voraussetzungen können Fremde einen Anspruch auf ein Bleiberecht geltend machen, das sie vor einer Ausweisung schützt? Und in welchen Fällen bestehen Chancen auf eine Familienzusammenführung? Antworten auf diese Fragen gibt die Judikatur des EGMR und der österreichischen Gerichte zu Art. 8 EMRK.

In diesem Seminar wird diese Rechtsprechung strukturiert dargestellt und davon ausgehend erörtert, worauf es bei Bleiberechtsfällen und bei der Familienzusammenführung ankommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Judikatur des EGMR. Darüber hinaus wird aber auch ein Blick auf die österreichische Praxis zu den einschlägigen Bestimmungen geworfen.

Inhalte

  • Funktion und Struktur von Art. 8 EMRK
  • Umsetzung im Asyl- und Fremdenrecht: § 9 BFA-VG, § 11 Abs 3 NAG
  • Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK: Was ist Privatleben? Was ist Familienleben?
  • Voraussetzungen für ein Bleiberecht
  • Voraussetzungen für ein Recht auf Familienzusammenführung

Zielgruppe

Rechtsberater*innen

Referent

DDr. Philip Czech

Senior Scientist an der Universität Salzburg / Österreichisches Institut für Menschenrechte; Forschungs- und Lehrtätigkeit im Bereich internationale, europäische und österreichische Grund- und Menschenrechte sowie Asyl- und Fremdenrecht; Mitglied der Redaktion der Fremden- und Asylrechtlichen Blätter, Herausgeber des Newsletter Menschenrechte, Mitherausgeber des European Yearbook on Human Rights.

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