Das neue Erwachsenenschutzrecht

Die wichtigsten Infos zur "Sachwalterschaft neu"

← Zurück zur Übersicht

Inhalte

In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird mit 01.07.2018 das bestehende Sachwalterrecht in Österreich einer weitreichenden Novellierung unterzogen und Sachwalterschaft in gerichtliche Erwachsenenvertretung umgewandelt. Die Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechtes lauten "Unterstützung statt Stellvertretung" sowie "weitest mögliche Selbstbestimmung trotz Stellvertretung".

Vor diesem Hintergrund wurde mit der gewählten Erwachsenenvertretung ein neues Rechtsinstitut geschaffen, bestehende - wie die vormalige Angehörigenvertretung - neu geregelt und Rechte betroffener Personen gestärkt.

Der Workshop gibt einen Überblick über die aktuellen Neuerungen und über das ebenfalls neu gestaltete pflegschaftsgerichtliche Verfahren vor den Bezirksgerichten.

Zielgruppe

Sozialarbeiter*innen, Betreuer*innen und an der Materie Interessierte.

Referentin

Sabine Grabner

langjährige Tätigkeit bei NGOs im Asyl- und Fremdenrechtsbereich, darunter Einrichtungsleitung der Grundversorgungs- und Rechtsberatungsstelle NÖWE des Diakonie Flüchtlingsdienstes in St. Pölten sowie der Rechtsberatungsstelle in Traiskirchen; Rechtsberaterin gem. AsylG und FPG, in diesem Rahmen auch gesetzliche Vertreterin für in der Betreuungsstelle Traiskirchen wohnhaften UMF; zur Zeit Vereinssachwalterin in Wien.

← Zurück zur Übersicht