Bleiberecht

Art 8 EMRK und Aufenthaltsbeendigung

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Die Schulung gibt einen Überblick über die höchstgerichtliche Judikatur und die Judikatur des EGMR zu Art. 8 EMRK in Zusammenhang mit Aufenthaltsbeendigungen.

Dabei werden die verschiedenen Kriterien behandelt, die herangezogen werden, um die (Un-)Zulässigkeit des Eingriffs in das Privat- und Familienleben zu bewerten. Besondere Fallkonstellationen (z.B. Straffälligkeit, Kinder, ...) werden herausgegriffen und beleuchtet. Weiters werden Bereiche aufgezeigt, in denen die Rechtspraxis aus Perspektive von Art. 8 EMRK fragwürdig ist.

Ziel der Schulung ist es, den Teilnehmenden ein „Rüstzeug“ für das Verfassen von Beschwerden in die Hand zu geben.

Inhalte

  • Grundlegendes zu Art. 8 EMRK und § 9 BFA-VG
  • Kriterien für die grundrechtliche Interessensabwägung bei Aufenthaltsbeendigungen
  • Konkretisierung der Kriterien durch die Judikatur
  • besondere Fallkonstellationen
  • aktuelle Problembereiche

Zielgruppe

Rechtsberater*innen

Referentin

Mag.a Ines Rössl

Universitätsassistentin am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien, Schwepunkt Migrations- und Asylrecht und Geschlecht; davor Universitätsassistentin am Institut für Legal Gender Studies der Universität Linz, seit 2014 Lehrbeauftragte der Universität Innsbruck; zahlreiche Publikationen, Redaktionsmitglied der Zeitschrift juridikum

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