
Susanna Paulweber
Juristin, seit 2016 beim Diakonie Flüchtlingsdienst, seit Herbst 2017 fachliche Leitung für Sozial- und Mietrecht.
Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK - §55 AsylG (Absatz 1 oder Absatz 2) bringen neue Herausforderungen in der Arbeit mit Geflüchteten mit sich.
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltsberechtigung Plus?
Welche sozialrechtlichen Ansprüche haben Personen mit §55 AsylG?
Was sind wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für Personen mit §55 AsylG?
Mit welchen Voraussetzungen steigt man auf welchen Titel im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz um?
Wann kann man auf den Daueraufenthalt EU umsteigen?
Juristin, seit 2016 beim Diakonie Flüchtlingsdienst, seit Herbst 2017 fachliche Leitung für Sozial- und Mietrecht.
Wir freuen uns auf Sie!
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