Kindeswohl in der Sozialberatung - Follow Up

Rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe

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Ist das Kindeswohl möglicherweise gefährdet, kann es aufgrund einer Gefährdungsmeldung zur Einschaltung der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) kommen. In der gegenständlichen Fortbildung sollen einerseits die rechtlichen Rahmenbedingen sowie das Können und Dürfen der KJH dargestellt werden. Andererseits werden das gerichtliche Verfahren, das nach einer Kindesabnahme stattzufinden hat sowie die begleitenden Maßnahmen, die eine Kindesabnahme unter Umständen verhindern bzw. in einem Gerichtsverfahren für die leiblichen Eltern unterstützend wirken können anhand von praktischen Beispielen erläutert.

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen des Handelns der KJH (Können, Dürfen, Müssen)
  • Unterscheidung freiwillige Übertragung der Obsorge auf die KJH vs. Kindesabnahme
  • Ablauf eines Pflegschaftsverfahrens nach einer Kindesabnahme
  • Umgang mit Gericht, Familiengerichtshilfe und Sachverständigen
  • Mögliche nützliche Maßnahmen im Vorfeld oder im laufenden Verfahren
  • Kontaktrechte der leiblichen Eltern nach der Fremdunterbringung

Ziele:

Die Teilnehmenden

  • bekommen einen Überblick, wie sie Familien im Kontakt mit der KJH bestmöglich hinsichtlich begleitender Maßnahmen im Vorfeld einer Kindesabnahme unterstützen können,
  • können das Handeln der KJH rechtlich einordnen und
  • kennen in Grundzügen den Ablauf eines Pflegschaftsverfahrens bei Gericht (Fristen, Zuständigkeiten) sowie mögliche Rechtsbehelfe der Erziehungsberechtigten.

Zielgruppe:

Professionist*innen/Fachkräfte/Praktiker*innen im Sozialbereich, die mit Familien arbeiten

zusätzlicher Hinweis "save the date"

Am 16.4. findet von 9:00-13:00 online der erste Teil mit FH-Professorin Dagmar Fenninger-Bucher statt, in dem Gewaltformen, Mitteilungspflichten für Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sowie die Kinderschutzarbeit der Kinder- und Jugendhilfe behandelt werden. Es wird empfohlen, diese Fortbildung vorab zu besuchen.

Referentin

Mag.a Nadja Lindenthal

Mag.a Nadja Lindenthal ist seit 2016 als selbständige Rechtsanwältin in Wien tätig. Neben allgemeinen Zivilrechtssachen umfassen ihre Schwerpunkte das Familienrecht (Scheidung, Aufteilung, Pflegschaftsverfahren) sowie das Fremden- und Asylrecht.

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